AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen, Daten­schutz­erklärung und Ruhe­ordnung

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Für alle Verträge zwischen der „Rittergut Friedrichshausen Betreibergesellschaft GbR“ als Betreiberin des „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“, nachfolgend „Betreiberin“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Berechtigte“ genannt, über ein Ruhewald-Grab und/oder sonstige von der „Betreiberin“ zu erbringenden Vertrags- oder Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Ruheordnung, die aktuelle Gebührenordnung des „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ und die jeweiligen einzelvertraglichen getroffenen Bestimmungen. Für alle Bestattungen, für die „Berechtigten“ und für alle Besucher gelten zudem die Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt Dassel vom 1. Juli 2011 in der jeweils aktuellen Fassung sowie das Niedersächsische Bestattungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Berechtigten“ gelten nur dann, wenn die „Betreiberin“ ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Der „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ ist überkonfessionell.

  1. Vertragsgegenstand und Rechtsgrundlagen

    1. Der Urnengrabplatz „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ befindet sich auf den Flurstücken 38 und 39 der Flur 7 der Gemarkung Sievershausen.

    2. Vertragsgegenstand ist der Erwerb eines zeitlich befristeten Nutzungsrechts durch den „Berechtigten“ an einer zwischen den Parteien konkret vereinbarten Ruhewald-Urnen-Grabstelle auf dem unter Ziffer I.1 dieser AGB bezeichneten Urnengrabplatz „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ der „Betreiberin“ und/ oder ggf. weiterer von der „Betreiberin“ ausdrücklich übernommener entgeltlicher Vertrags- oder Dienstleistungen. Der Erwerb des zeitlich befristeten Nutzungsrechts und der sonstigen Leistungen können bereits zu Lebzeiten oder für einen Verstorbenen erfolgen. Die Beisetzung selbst wird in der Regel durch ein von dem Berechtigten beauftragten Bestattungsunternehmen, ausnahmsweise nach zuvor getroffener individueller Vereinbarung, durch die „Betreiberin“ durchgeführt.

    3. Es handelt sich bei den angebotenen Bestattungen um solche im Sinne des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Der „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ ist Friedhof im Sinne des § 13 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes.

    4. Diese AGB und die Ruheordnung mitsamt den darin festgehaltenen Regelungen, Rechten und Pflichten können von der „Betreiberin“ gegebenenfalls ergänzt, abgeändert oder angepasst werden. Änderungen werden dem „Berechtigten“ an die zuletzt bekannt gegebene Adresse/E-Mail-Adresse/Faxnummer in Textform zur Kenntnis gebracht und vereinbart.


  2. Vertragsdauer/Kündigung

    1. Der gegenständliche Vertrag tritt mit dem Tag der beiderseitigen Unter-zeichnung in Kraft und wird auf die im Vertrag festgelegte Dauer befristet abgeschlossen. Der Vertrag endet damit mit Ablauf der im Vertrag festgelegten Dauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    2. Die Befristung der Zurverfügungstellung der vereinbarten Ruhewald-Urnen-Grabstelle beginnt mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung zu laufen. Die vereinbarte Ruhezeit (mindestens 20 Jahre) beginnt mit dem Tag der Urnenbeisetzung. Als maximale Vertragslaufzeit gilt der 31.12.2099.


  3. Vertragsschluss/Preise/Zahlung

    1. Ein Vertrag zwischen der „Betreiberin“ und dem „Berechtigten“ kommt durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien zustande. Soll der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder unter sonstiger Abwesenheit einer Partei erfolgen, übermittelt die „Betreiberin“ dem „Berechtigten“ auf dessen Avis ein unverbindliches Vertragsangebotsdokument, mit dessen Unterzeichnung und Rücksendung (Zugang bei der „Betreiberin“ ist relevant) der „Berechtigte“ gegenüber der „Betreiberin“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines gegenständigen Vertrages abgeben kann. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn die „Betreiberin“ dem „Berechtigten“ den Vertragsschluss schriftlich bestätigt (Zugang der Annahmeerklärung beim „Berechtigten“ ist relevant). Der „Berechtigte“ erhält bei Vertragsschluss bzw. mit dem Vertragsan-gebotsdokument diese AGB und Ruheordnung in Textform ausgehändigt und erklärt sich durch Unterzeichnung eines entsprechenden Passus im Vertragsdokument ausdrücklich mit der Einbeziehung und der Geltung dieser AGB und der Ruheordnung einverstanden. Zudem erhält der Berechtigte ein Vertragsdokument bzw. eine Abschrift des Vertragsdokumentes (Vertragsurkunde) und die gesetzlich geforderten Belehrungen und Informationen ausgehändigt.

    2. Zusammen mit der Vertragsurkunde, diesen AGB und der Ruheordnung erhält der „Berechtigte“ eine Rechnung übermittelt. Auf diese Rechnung leistet der „Berechtigte“ im Wege der Vorauszahlung. Die Preise verstehen sich in Euro und sind ausnahmslos Bruttopreise, d. h. sie enthalten bereits die zu erhebende Umsatzsteuer und die sonstigen Preisbestandteile. Es werden ausschließlich die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise zur Abrechnung gebracht. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig.

    3. Entscheidet sich der „Berechtigte“ für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Ruhewald-Urnen-Grab des Typs „Ruhebaum – Familie/Gemeinschaft“, so hat er das Recht, bis zu maximal zehn Personen als Bestattungsberechtigte für die Grabplätze an diesem Baum zu benennen. Die ersten zwei Bestattungen sind vom Vertragsentgelt bereits umfasst; für jede weitere Bestattung wird ein einmaliges zusätzliches Entgelt in Höhe der zum Sterbezeitpunkt geltenden Gebührenordnung fällig. Sofern der „Berechtigte“ zu Lebzeiten nicht bestimmt, ob nach seinem Tode weitere Personen als Bestattungsberechtigte beigesetzt werden sollen, so gilt als vereinbart, dass nach seinem Tode keine weiteren Beisetzungen mehr vorgenommen werden. Sollte von dem Vertragspartner bestimmt werden, dass weitere Beisetzungen nach seinem Tode stattfinden sollen und ist keine weitere benennungsberechtigte Person zu Lebzeiten benannt worden, so kann nach dem Tod des Vertragspartners derjenige über die Rechte verfügen, der sich durch unbedenkliche Originalurkunden als Berechtigter ausweisen kann. Bestattungsberechtigte können wegen der Mindestruhefrist von 20 Jahren nur zeitlich begrenzt bestattet werden.

    4. Im „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ ist gemäß den gesetzlichen Regelungen nur die Bestattung von Totenasche in biologisch abbaubaren Urnen gestattet. Andere Bestattungsformen sind nicht erlaubt. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass nur die Asche von Menschen bestattet werden kann, nicht aber die Asche von Tieren.

    5. Die Weiterveräußerung oder Übertragung eines vom „Berechtigten“ erworbenen Nutzungsrechts auf Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.


  4. Ruhewaldbeisetzung

    1. Bei der Ruhewald-Beisetzung handelt es sich um eine Bestattung von To-tenasche in Urnen. Voraussetzung für die Beisetzung ist, dass die Urne (max. Durchmesser 30 cm) biologisch abbaubar ist. Die Beisetzung wird ausschließlich durch ein von dem „Berechtigten“ beauftragtes Bestattungs-Unternehmen oder ausnahmsweise, bei Abschluss einer ausdrücklichen Vereinbarung durch die „Betreiberin“ vorgenommen. Termine für die Urnenbeisetzung werden durch die „Betreiberin“ in Absprache mit den Angehörigen des Beizusetzenden festgelegt. Bei Unwetter, anderen unvorhergesehenen hindernden Ereignissen oder z. B. bei höherer Gewalt kann der Bestattungstermin auch kurzfristig durch die „Betreiberin“ verschoben werden.

    2. Gemäß der Friedhofssatzung für den „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ ist es dem „Berechtigten“ nicht gestattet, im Bereich der Grabstelle oder an anderen Stellen des Ruhewaldes Gegenstände, wie beispielsweise Zeichen oder Symbole der Trauer oder des Andenkens (z. B. Kreuze, Kränze, Grabsteine, Kerzen, Blumen, sonstige Pflanzen, Grabschmuck) abzulegen, an Bäumen anzubringen oder aufzustellen.

    3. Das Anzünden von Kerzen, Grablichtern oder Friedhofsleuchten ist aus gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Gründen untersagt.

    4. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere im Herbst und Winter, kann es vorkommen, dass Beisetzungen nicht unmittelbar nach der Einäscherung vorgenommen werden können. In diesem Fall wird die Urne von der „Betreiberin“ aufbewahrt. Die Kosten der Aufbewahrung bis zur Bestattung trägt der „Be-rechtigte“. Die für die Beisetzung erforderlichen Bewilligungen und Formalitäten sind von der „Betreiberin“ einzuholen bzw. umzusetzen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die Kosten hierfür sind in der gesonderten Bestattungsgebühr enthalten.


  5. Namenstafel

    1. Bei dem Erwerb von Nutzungsrechten an Ruhewald-Familienbäumen können der der „Berechtigte“ oder seine Angehörigen eine Namenstafel bei der „Betreiberin“ erwerben, die an dem vertraglich vereinbarten Ruhewald-Baum angebracht wird. Auf der Namenstafel können der Name, das Geburts- und das Sterbedatum des Verstorbenen eingraviert werden. Bei Familienbäumen sind nach vorheriger Absprache auch weitere angemessene Gestaltungen möglich. Die Tafeln werden optisch einheitlich für alle Namenstafeln gestaltet.

    2. Bei dem Erwerb von Einzelurnengrabrechten können die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbedatum auf Wunsch auf einer gemeinschaftlichen Namenstafel eingraviert werden.

    3. Die Beschriftung der Namenstafeln erfolgt einheitlich. Die Größe der Namenstafel darf gemäß der Nutzungsordnung für den Ruhewald 10 cm x 12 cm nicht überschreiten. Der Preis für die jeweilige Namenstafel richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste.



  6. Haftung, Betretungsrecht, forstliche Bewirtschaftung

    1. Bei dem „Ruhewald Rittergut Friedrichshausen“ handelt es sich um ein mit Wald bestocktes Grundstück, das „Wald“ im Sinne des Waldgesetzes ist. Der Wald wird von dem Eigentümer, der Betreiberin oder deren Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten forstlich bewirtschaftet. Der Eigentümer und die Betreiberin garantieren, dass auf die Belange des Ruhewaldes und des „Berechtigten“ in besonderem Maße Rücksicht genommen wird und die forstlichen Maßnahmen insbesondere darauf abzielen, die Ruhebäume für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit zu erhalten.

    2. Der Ruhewald in Friedrichshausen ist ein naturnaher Mischwald und keine Parkanlage. Der Ruhewald ist zwar mit gut begehbaren Wegen teilweise erschlossen, aber abseits der Wege liegt eine naturnahe Beschaffenheit von Gelände und Bewuchs vor. Dies erfordert entsprechend vorsichtiges Verhalten und festes Schuhwerk. Das Betreten des Ruhewaldes erfolgt daher im Rahmen des Waldgesetzes (§ 30 Niedersächsisches WaldG) und auf eigene Gefahr. Ein Betreten des Waldes bei Sturm und sonstigen gefahrbringenden Witterungsverhältnissen (Eis, Glätte, Gewitter, starkem Schneefall, dichtem Nebel etc.) ist nicht gestattet. Es erfolgen keine Schneeräumung und kein Winterdienst auf den Ruhewaldflächen.

    3. Dem „Berechtigten“ ist bekannt, dass von dem Ruhewald die üblichen waldtypischen Gefahren ausgehen. Hierzu gehören z. B. Glätte wegen der natürlichen Boden- und Humusbeschaffenheit, Wurzeln, Bodenunebenheiten, Fahrspuren von Forstfahrzeugen, Glätte und Schnee, Eis und nasses Laub, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.. Eine Haftung der Betreiberin und der Eigentümer für waldtypische Gefahren ist ausgeschlossen.

    4. Hinsichtlich sonstiger Gefahren (atypische Waldgefahren) ist die Haftung der Betreiberin und der Eigentümer auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden beschränkt. Der Berechtigte verzichtet sowohl gegenüber der Betreiberin als auch gegenüber den Eigentümern und/ oder deren Rechtsnachfolgern auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für sonstige Gefahren, es sei denn, die Ersatzansprüche beruhen auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden. Der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Betreiberin oder des Eigentümers herbeigeführt wurde.

    5. Die Haftung der „Betreiberin“ für Schäden oder Zerstörungen am Baumbestand und an den Ruhewald-Bäumen durch höhere Gewalt oder Fremdeinwirkung, wie z. B. Windbruch, Sturm und Hagelschlag, Bruch durch Trockenheit oder Samenbehang, Insekten- oder Pilzbefall sind ausgeschlossen. Sollte ein Ruhewald-Baum, an dem Grabnutzungsrechte bestehen oder an dem bereits Bestattungen vorgenommen wurden, absterben oder durch höhere Gewalt zerstört werden, steht es der „Betreiberin“ frei, eine Neuanpflanzung eines Ruhewald-Baumes durch Setzung eines jungen Baumes (Heister mit einer Höhe von 1,50 m) vorzunehmen (soweit forstfachlich möglich) oder aber, soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, dem „Berechtigten“ einen gleichwertigen Baum an anderer Stelle anzubieten. Ein Anspruch des „Berechtigten“ hierauf besteht jedoch nicht und wird auch nicht durch Vornahme entsprechender Handlungen durch die „Betreiberin“ begründet.

    6. Die „Betreiberin“ ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung des „Berechtigten“ Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungsrechtlichen oder forstlichen Gründen an einem Ruhewald-Baum durchzuführen.

    7. Die „Betreiberin“ weist den Vertragspartner darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Eberesche, Erle und Kirsche, möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden. Eine Neuanpflanzung durch die „Betreiberin“ erfolgt in diesem Fall nicht. Eine entgeltliche Neuanpflanzung ist jedoch nach Absprache möglich.

    8. Die „Betreiberin“ oder der Waldeigentümer können nicht gewährleisten, dass das Waldgebiet zu jeder Zeit uneingeschränkt betreten werden kann oder benutzbar ist. Bei besonderer Gefahrenlage (z. B. Eis, Glätte, Sturm, Schneefall, Gewitter, Schneebruchgefahr etc.) darf die Ruhewald-Fläche nicht betreten werden. Die „Betreiberin“ oder der Waldeigentümer sind berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Fläche zu sperren.

    9. Wegen der waldtypischen Gefahren wird empfohlen, das Waldgebiet zu nächtlicher Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht zu betreten. In der Zeit eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang ist das Betreten des Ruhewaldes untersagt (§ 5 der Friedhofssatzung).


  7. Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand für sämtliche Angelegenheiten aus diesem Vertrag und alle sich aus der Nutzung durch die Berechtigten oder Besucher ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das für die Gemeinde Dassel sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

  8. Sonstiges

    1. Die naturkonforme Pflege des Ruhewaldes wird von der Betreiberin über-nommen. Grabpflegekosten für die Hinterbliebenen fallen nicht an.

    2. Die Kosten für die Errichtung dieses Vertrages trägt die Betreiberin.

    3. Sämtliche im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten, Abgaben und Maßnahmen, insbesondere die Kosten des Bestattungsunternehmens, sind vom Berechtigten zu tragen. Überdies sind jene Kosten, die über die normale Bereitstellung des Naturbestattungsplatzes hinausgehen (z. B. Kosten einer Zeremonie bei der Andachtsstätte, Bestattungen an Wochenenden, Sonderwünsche etc.) alleine vom Berechtigten zu tragen.

    4. Die Betreiberin verfügt über eine dauerhafte Bewilligung zum Betrieb des Ruhewaldes. Die Betreiberin haftet für keinerlei Nachteile, die dem Berechtigten oder Dritten entstehen, sollte diese Bewilligung jemals behördlich entzogen werden.

    5. Etwaige Abänderungen, Ergänzungen oder Zusätze zu dem Vertrag bedürfen bei sonstiger Unwirksamkeit der Schriftform und der Unterfertigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

    6. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die jeweiligen urkundlich nachgewiesenen Erben bzw. Rechtsnachfolger über. Verfügungen über das Nutzungsrecht von Gemeinschaftsbäumen nach dem Ableben des Berechtigten können nur von einem urkundlich nachgewiesenen Erben bzw. Rechtsnachfolger getroffen werden.

    7. Sollte eine Bestimmung dieser Regelungen unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die betreffende Bestimmung ist vielmehr so auszulegen oder zu ersetzen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche und inhaltliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.

B. Datenschutzerklärung

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

    Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

    Verantwortlicher:
    Rittergut Friedrichshausen Betreibergesellschaft GbR
    vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bernd und Jobst-Hilmar von Garmissen
    Rittergut Friedrichshausen
    37586 Dassel
    Telefonnummer: (05564) 348 99 89
    E-Mail: ruhewald@rittergut-friedrichshausen.de

    Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt (§ 4 f BDSG). Sie können sich in allen Fragen des Datenschutzes an ruhewald@rittergut-friedrichshausen.de wenden.

  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

    Wenn Sie mit uns einen Vertrag schließen, erheben wir folgende Informationen:
    • Anrede, Vorname, Nachname
    • eine gültige E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
    • Informationen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
    • Ihre Zahlungsdaten (Kreditkartendaten, Kontodaten, PayPal-Daten)

    Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
    • um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können;
    • um den Formalien und gesetzlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten (z. B. nach dem Nds. Bestattungsgesetz und der Friedhofssatzung der Stadt Dassel) nachkommen zu können;
    • zur Korrespondenz mit Ihnen;
    • zur Rechnungsstellung;
    • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Nutzungsvertrages und der Bestattung erforderlich. Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer benötigen wir, um die Durchführung der Bestattung zu besprechen Die Datenverarbeitung erfolgt so lange, wie sie zur Erreichung des vertraglichen Zwecks erforderlich ist, grundsätzlich so lange, wie das Vertragsverhältnis besteht. Nach Vertragsbeendigung und Ablauf der Aufbewahrungsfristen und dem Fehlen von berechtigten Interessen werden Ihre Daten gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

    Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht bzw. der Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) oder aufgrund des Bestattungsrechts zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

  3. Weitergabe von Daten an Dritte
    Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
    • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
    • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
    • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht sowie
    • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

    Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Behörden, Forstämter, Bestatter und den Waldeigentümer oder an Kreditinstitute für die Abrechnung. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

  4. Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen
    Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

    Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine formlose Mitteilung an die unter Ziffer 1. genannten Kontaktdaten (z. B. eine E-Mail an ruhewald@rittergut-friedrichshausen.de oder ein Anruf).


  5. Betroffenenrechte

    Sie haben das Recht:
    • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
    • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
    • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
    • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
    • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
    • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseren Firmensitz wenden.

C. Ruheordnung / Verhalten im Ruhewald

  1. Die Naturbestattungsflächen dürfen nur zu den unter Ziffer VI. unserer AGB (lit. A.) freigegebenen Zeiten aufgesucht werden. Während der Abhaltung einer Trauerzeremonie ist die gebotene Rücksicht zu nehmen. Die „Betreiberin“ kann das Betreten der Flächen aufgrund der Durchführung von Arbeiten nach eigenem Ermessen einschränken bzw. zeitweilig zur Gänze untersagen.

  2. Die Besucher der Naturbestattungsflächen mögen sich aufgrund der Würde und der Bedeutung des Ortes entsprechend verhalten. Daher ist pietätvolles und ruhiges Verhalten selbstverständlich.

  3. Folgendes ist im Ruhewald insbesondere untersagt (Ruheordnung):
    • jegliche Art von Grabschmuck, insbesondere Kränze, Kerzen und sonstige Andenken,
    • die Verunreinigung oder Beschädigung,
    • die Erzeugung ungebührlichen Lärms sowie der Betrieb von Rundfunk- und Musikabspielgeräten,
    • das Radfahren bzw. Mountainbiken,
    • jegliche Art von Sport und Spiel, insbesondere das Ballspiel und das Rodeln,
    • das Verteilen von Drucksorten, das Feilbieten von Waren oder das An- bieten gewerblicher Dienste,
    • das nicht nur vorübergehende Aufstellen von Sitzgelegenheiten, das Verrichten der Notdurft und öffentlich anstößiges Verhalten.

    Haustiere dürfen nur angeleint und auf den Wegen mitgeführt werden.

  4. Die jeweils gültige Fassung dieser Ruheordnung und der Friedhofssatzung kann auch auf der Website des „Ruhewaldes Rittergut Friedrichshausen“ eingesehen werden. Die Benutzungsregelungen sind auf der gesamten Fläche des Ruhewaldes uneingeschränkt gültig und daher zu beachten.

Stand: Februar 2022

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